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FAQ zum Bundesgerichtsurteil zur Ablösung von ehehaften Rechten

In einem Leiturteil (BGE 145 II 140) hat das Bundesgericht entschieden, dass ehehafte Wasserrechte von Wasserkraftwerken «bei erster Gelegenheit» durch Wassernutzungskonzessionen abzulösen sind. Das Urteil löst Fragen aus. Gutachten und juristische Aufsätze haben die Rechtslage und das Urteil inzwischen analysiert. Wasser-Agenda 21 bietet auf ihrer Website einen Überblick über die drängendsten Fragen und gibt Antworten aus dem Urteil selbst oder aus den juristischen Analysen. Die FAQ richten sich an die für die Umsetzung zuständigen kantonalen Fachbehörden, aber auch an die Betreiber von Wasserkraftwerken und weitere Interessierte.

 
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