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UVEK: Empfehlung für die Kantone zur Festlegung der für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerstrecken

Im Dokument «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan» empfehlen die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Raumentwicklung (ARE) und Energie (BFE) den Kantonen eine Methodik, wie der gesetzliche Auftrag zur Festlegung der für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerstrecken erfüllt werden kann. Die neue Empfehlung ist sowohl für Klein- wie auch Grosswasserkraft anwendbar. Methodisch ist sie eng an die bisherige Empfehlung angelehnt und trägt den geltenden Bestimmungen im Energie- und Umweltrecht Rechnung.

 

 
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