Mitteilungen
19. Juli 2018
Arzneimittelrückstände aus Haushalten, Krankenhäusern und Landwirtschaft belasten auch in Deutschland die Gewässer. Eine Möglichkeit, die Ausstattung ausgewählter Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe zu finanzieren, wäre die Einführung einer Arzneimittelabgabe für gewässerbelastende Wirkstoffe. In einem wissenschaftlichen Gutachten für das Umweltbundesamt (UBA) haben Forschende des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig das Instrument einer Arzneimittelabgabe unter ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten näher beleuchtet.
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