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Bundesrat: Vernehmlassung zu Massnahmen für Abwasserreinigungsanlagen im Falle einer Strommangellage

Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs in zentralen Abwasserreinigungsanlagen in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlagen im Falle einer schweren Strommangellage. Abhängig vom Kontingentierungssatz würde der Stromverbrauch stufenweise reduziert werden. Unter anderem würden zunächst nicht sicherheitsrelevante Hilfsbetriebe wie die Belüftung der Betriebsgebäude und in einem zweiten Schritt gewisse Filteranlagen abgeschaltet werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2024.

 
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