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Bundesrat setzt revidierte Wasserrechtsgesetzgebung per 1. Januar 2020 in Kraft

Am 22. März 2019 hatte das Parlament das revidierte Wasserrechtsgesetz (WRG) verabschiedet. Bei dieser Revision ging es vorwiegend um Bestimmungen zum Wasserzins. An seiner Sitzung vom 13. September 2019 hat der Bundesrat eine Teilrevision der Wasserrechtsverordnung (WRV) verabschiedet, mit der die Zuständigkeiten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Bundesamts für Energie (BFE) klarer definiert und gegeneinander abgegrenzt werden. Der Bundesrat setzt das revidierte WRG und die revidierte WRV per 1. Januar 2020 in Kraft.

 
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