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BFE: 26 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) gehen an 7 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 26 Millionen Franken für rund 2.7 Milliarden Kilowattstunden oder rund 7% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2021. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2020 rund 155 Millionen Franken an 30 Empfänger ausbezahlt.

 
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