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BAFU: Expertenbericht „Auslegeordnung künstliche Hochwasser“

Künstliche Hochwasser sind mögliche Massnahmen zur Behebung ökologischer Defizite in Restwasserstrecken unterhalb grösserer Speicherseen mit stark verändertem Hochwasserregime (fehlende Hochwasser oder stark reduziert in Häufigkeit und Spitzenabfluss sowie Rückhalt von Feststoffen). Künstliche Hochwasser können zur Sanierung des Geschiebehaushalts (Art. 43a/83a GSchG) oder des Restwassers (Art. 31 ff/Art. 80 ff GSchG) angeordnet werden. Dabei sind Synergien mit Spülungen von Stauräumen (Art. 40 GSchG) zu prüfen.

 
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